Wertermittlung

Wertermittlung für Grundstücke- und Gebäude

Gute Häuser – schlechte Häuser? Ich berate Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie!

Vertrauen Sie der Verkehrswertermittlung durch einen erfahrenen Sachverstständigen (seit 1991) im Bereich Augsburg und Schwaben.
Meine Gutachten verwenden Sie

  • Bewertung und Ermittlung der Kaufpreisangemessenheit Ihrer kaufinteressierten Immobilie, sowie kompetente, wirtschaftliche und marktgerechte Beratung vor- oder nach dem Kauf einer Immobilie in den Bereichen Bautechnik, Baurecht, Sanierungen-, Modernisierungen-, als auch Renovierung.
  • für Ihre persönlichen Zwecke, wie z.B. Verkehrswertermittlung (Marktwert) für den Verkauf Ihrer Immobilien, sowie Bestätigung Ihrer Wertvorstellung
  • für Ihre geschäftlichen Zwecke, z.B. Fusionen, Änderung der Firmenstruktur, Korrektur des Wertmaßstabs, Kreditaufnahme usw.
  • Erbstreitigkeiten, Vermögensteilung, Regelung der Zugwinngemeinschaft, Testamentvorbereitung, Aspekte bei Ehescheidungen
  • Wertermittlung- oder nur eine kurze Bestätigung der Kaufpreisangemessenheit- und der Restnutzungsdauer, als Anlage zum Antrag auf Wohnbauförderung
  • für Versicherungen (z.B. Ermittlung des Neubauwerts bzw. Wiederherstellungswerts bei der Gebäude- und Brandversicherung)
  • zur Bestimmung des tatsächlichen Verkehrswertes Ihrer immobilie beim Finanzamt
  • als Beleihungswertberechnung für Banken und Bausparkassen bei Kreditaufnahme (bei der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – zugelassener Sachverständiger)

Es gibt viele Gründe zur Einwertung Ihrer Immobilie(n).

Meine Gutachten werden bei Gericht-, beim Finanzamt, sowie von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin) anerkannt. Es bedarf hierzu keiner öffentliche Bestellung des Gutachters.
Es müssen nicht immer umfangreiche Gutachten sein. Oft genügt Ihnen ein „komprimiertes Gutachten“, welches ich gerne, z.B. als „Verkehrswertberechnung“ ausarbeite. Das Ergebnis ist identisch.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Sie.

  • Technische Abnahmen einzelner Bauleistungen, Zwischenabnahmen vor Gewerkfertigstellung sind Teil unserer Dienstleistung. Im Falle einer Soll / Ist – Abweichung ermitteln wir den Geldausgleich für die betroffene Rechtspartei.