Wertermittlung
Wertermittlung für Grundstücke- und Gebäude
Ist meine kaufinteressierte Immobilie wirklich den Kaufpreis wert? Welche Sanierungen und Modernisierungen sind notwendig und wie hoch sind die Kosten dafür? Welche Baumängel- und Bauschäden sind vorhanden ? Welchen Preis kann ich beim Verkauf meiner Immobilie realisieren? Ich möchte mein Haus einem meiner Kinder überschreiben. Was ist ein fairer Wert, damit keines meiner Kinder benachteiligt wird?
Das sind die häufigsten Fragen. Ich berate Sie beim Kauf oder Verkauf oder zur stichtagsbezogenen Wertfeststellung einer Immobilie!
Vertrauen Sie der Verkehrswertermittlung durch einen erfahrenen Sachverstständigen (seit 1991) im Bereich Augsburg und Schwaben.
Meine Gutachten verwenden Sie
- Bewertung und Ermittlung der Kaufpreisangemessenheit Ihrer kaufinteressierten Immobilie, sowie kompetente, wirtschaftliche und marktgerechte Beratung vor- oder nach dem Kauf einer Immobilie in den Bereichen Bautechnik, Baurecht, Sanierungen-, Modernisierungen-, als auch Renovierung.
- für Ihre persönlichen Zwecke, wie z.B. Verkehrswertermittlung (Marktwert) nach ImmoWertV für den Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilien, Schenkung, vorgezogene Erbregelung, Scheidung, Beleihung, sowie zur Bestätigung Ihrer Wertvorstellung.
- für Ihre geschäftlichen Zwecke, z.B. Fusionen, Änderung der Firmenstruktur, Feststellung des Betriebsvermögens bzw. Korrektur des Wertmaßstabs, Kreditaufnahme usw.
- Erbstreitigkeiten, Vermögensteilung, Regelung der Zugewinngemeinschaft, Testamentvorbereitung, Aspekte bei Ehescheidungen
- Wertermittlung- oder nur eine kurze Bestätigung der Kaufpreisangemessenheit- und der Restnutzungsdauer, als Anlage zum Antrag auf Wohnbauförderung
- für Versicherungen (z.B. Ermittlung des Neubauwerts bzw. Wiederherstellungswerts bei der Gebäude- und Brandversicherung)
- zur Bestimmung des tatsächlichen Verkehrswertes Ihrer immobilie zur Vorlage beim Finanzamt (ein Bescheid des Finanzamtes liegt noch nicht vor!)
- als Dienstleister für Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, für Banken und Bausparkassen für die Ermittlung des Beleihungswerts nach BelWertV für die Kreditvergabe (als bei der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – zugelassener Sachverständiger)
Es gibt viele Gründe zur Einwertung Ihrer Immobilie(n).
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Sie.
- Technische Abnahmen einzelner Bauleistungen, Zwischenabnahmen vor Gewerkfertigstellung sind Teil unserer Dienstleistung. Im Falle einer Soll / Ist – Abweichung ermitteln wir den Geldausgleich für die betroffene Rechtspartei.